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- Definition
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- subsidiär :fachsprachlich, bildungssprachlich: Hilfe leistend
- Der Staat agiert subsidiär, einzelne Entscheidungen liegen in der Hand der untergeordneten Stellen....
- subsidiär :fachsprachlich (besonders Recht), bildungssprachlich: als Behelf dienend
- Eine Gegenüberstellung von PKG 1946 Nr. 8 und PKG 1952 Nr. 6 hinterläßt auch deshalb einen geteilten Eindruck, weil es einerseits nicht möglich w